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Die ehemalige, aus einem nassauischen Lehen der Herren von Nordeck zur Rabenau hervorgegangene Papiermühle, die bereits 1860 unter dem damaligen Pächter Dornemann ihren Betrieb einstellte, wurde durch die Familie Röder von Diersburg, die mit der Familie von Nordeck zur Rabenau verschwägert war, zum Wohnsitz umgestaltet. Damals erhielt das Wohngebäude, ein Lungsteingebäude mit Mansarddach, Fachwerkobergeschoss und Fachwerkerker seine heutige Gestalt. Zusammen mit dem ähnlich gestalteten, eingeschossigen Nebengebäude, das verschieden hohe Walmdächer, Gauben, ein detailliert gestaltetes Tor und Fachwerkgiebel zeigt, ist das 1920 umgebaute Anwesen aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |