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Fachwerkhofanlage des späten 19. Jahrhunderts mit giebelständigem Wohnhaus und parallel gestellter Scheune. Das an der Ecke gelegene Hauptgebäude stellt sich als ein zweigeschossiger breiter Bau mit aufwändigem Lungsteinsockel, risalitartig hervorgehobenem, als Zwerchhaus weitergeführtem Treppenhaus und weit vorkragendem Dach dar. Es zeigt symmetrisch ausgeprägtes, dicht gefügtes Fachwerk aus schlanken Hölzern. Hauptgestaltungsmerkmale sind außer den symmetrisch eingesetzten geschosshohen Streben, die kartuschenartig gestalteten Brüstungsfelder unterhalb der großformatigen Fenster, die profilierten Sparrenköpfe und der separat verdachte Eingang mit Originaltür. Zusammen mit der voluminösen Fachwerkscheune, die auf der Hofseite ein die gesamte Länge einnehmendes Vordach erkennen lässt, ist das gründerzeitliche, aufwändig gestaltete Gebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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