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Die Uferböschungen und das Bachbett des von Osten nach Westen parallel zur Steinstraße den Ort Kesselbach durchfließenden Kesselbachs wurden vermutlich zu Beginn des 20. Jahrhunderts befestigt. Das Bachbett ist im Westen durch großformatige Bruchsteinplatten, im Osten durch Betonplatten gesichert. Der Wasserlauf prägt das Ortsbild bis heute wesentlich, der Ausbau des Uferschutzes dokumentiert handwerkliche und technische Entwicklungen im Wasserbau. Der Lauf des Kesselbachs ist daher aus städtebaulichen und technischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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