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Gesamtanlage Burg Rabenau
Burgstraße 2-14
Gießener Straße 22
Die 1287 erstmals erwähnte Talburg Rabenau, eine von einem Wassergraben und einem Mauerring gesicherte Wasserburg, die entweder an der Stelle der heutigen Oberburg oder weiter südlich an der Stelle des späteren Forsthauses lag, entstand, nachdem die Herren von Nordeck ihren Stammsitz Burg Nordeck verlassen hatten und ihren Wohnsitz nach Londorf verlegten. Diese Familie, die sich bald in mehrere Zweige teilte, die eine Ganerbenschaft bildeten, erweiterte die ursprünglich kleine Anlage, wodurch die heute noch bestehenden Teileinheiten der Ober-, Mittel- und Unterburg entstanden, die aber mit Ausnahme geringer mittelalterlicher Reste aus dem 16., 17., 18. und 19. Jahrhundert stammen.
Die aus geschichtlichen Gründen schützenswerte Gesamtanlage umfasst das sich südöstlich an den Ortskern anschließende Gebiet der einstigen Wasserburg der Herren von Nordeck zur Rabenau. Teilbereiche dieses großen, ursprünglich durch Wälle und Gräben gesicherten Areals sind der 1820 bzw. 1840/41 als Park angelegte Herrngarten mit dem klassizistischen Gartenhaus (Gießener Straße 28), die klar von einander abgesetzten Bezirke der Ober-, der Mittel- und der Unterburg an der Burgstraße sowie die im Zuge der Burgstraße zur Burgmühle führende Lumda-Furt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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