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Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Das um 1722 angelegte „Judenbegräbnis" von Londorf, das 1837 erweitert wurde, liegt am Südausgang des Dorfes und grenzt mit seinem 608 qm großen Areal an den an dieser Stelle erst seit 1822 bestehenden christlichen Friedhof. Seine teilweise sehr alten Grabdenkmäler, die auch nach dem Krieg mehrfach geschändet wurden, sind als letzter Hinweis auf die jüdische Minderheit, die sich unter der Patrimonialherrschaft der Freiherrn von Nordeck zur Rabenau seit 1650 in Londorf angesiedelt hatte und am Ende des letzten Jahrhunderts etwa ein Achtel der Gesamtbevölkerung ausmachte, aus geschichtlichen Gründen im Sinne einer Sachgesamtheit schützenwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |