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Das als Oberburg bezeichnete Hofgut, an dessen Stelle vermutlich die ursprüngliche Burganlage stand, besteht aus einem großflächigen, geschlossenen Hofareal, das im Norden, Süden und Osten von lang gestreckten, größtenteils massiven Wirtschaftsgebäuden des 18. und 19. Jahrhunderts umgrenzt wird. Wichtigste Bauten der Anlage sind das Eckgebäude Burgstraße 2, ein kubischer, klassizistischer Massivbau mit gequaderten Kanten, streng gereihten Fenstern und Walmdach, der laut einer oval gefassten Inschrift unter der nördlichen Traufe 1776 erbaut wurde, und das schlichte, spätklassizistische Pächterwohnhaus von 1835 (Nr. 6), das mit seiner zweigeschossigen, sechsachsigen Fassade, die von einem Zwerchhaus bekrönt wird, zur Burgstraße ausgerichtet ist. Bemerkenswert und von besonderer geschichtlicher Bedeutung ist außerdem der in die Westmauer eingelassene Wappenstein, der außer den Wappen der Familien von Rabenau und von Lutter und der Datierung „1614 DEN 4 SEPTEMB:" die folgende Inschrift trägt: „DIESER HOF STEHT ALZEIT IN GOTTES HAND/ DER BEHÜT IN VOR WETTER VND FEUERSBRAND/ HERMAN RAPHAEL VON NORDECKEN ZVR RABENAW DER/ CATHERINA VON NORDECKEN ZVR RABENAV GEBORNE VON LVTTER". Das Anwesen ist einschließlich aller Neben- und Wirtschaftsgebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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