Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Mittelburg, eine in sich abgeschlossene Hofanlage, die aus einem giebelständigen Hauptbau, einem links angesetzten überbauten Torbau und mehreren Nebengebäuden besteht, enthält an der Südseite einen mittelalterlichen Mauerabschnitt, dessen Steinkonsolen auf einen Wehrgang hindeuten. Bedeutendster Teil der Anlage ist das nach außen im Erdgeschoss massiv in Bruchstein ausgeführte, sonst aus regelmäßigem, einfachem Fachwerk bestehende Wohnhaus, das besonders durch die plastisch ausgearbeiteten Quergebälke mit profilierter Schwelle und gekehlten Füllhölzern charakterisiert wird, die an der Rückseite weit vorkragen. Ein wichtiges Detail des Gebäudes ist die auf der Rückseite in einem hölzernen Türsturz angebrachte Inschrift „ANNO DNI 1555", die als Erbauungsdatum der Hofreite in ihrer jetzigen Form gelten kann. Die überbaute rundbogige Torfahrt ist Teil eines traufständigen, den Hof zur Straße hin abschließenden Gebäudes, das ein Fachwerkgefüge mit steil gestellten Streben und Kopfwinkelhölzern zeigt. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen im Sinne einer Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |