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Der abgeschlossene, von einer Mauer umgebene Wirtschaftshof hinter dem Forstamt gehört, obwohl er jenseits des Weges liegt, zur so genannten Unterburg. Die dreiseitige Hofanlage, die von vorwiegend massiv in Bruchstein errichteten Wirtschaftsgebäuden umschlossen wird, hat auf der Nordseite einen dreiachsig gegliederten, giebelseitig zum Hof orientierten klassizistischen Hauptbau. Er ist ebenfalls in Bruchstein auf quadratischem Grundriss errichtet und wird durch ein Ortganggesims, rustiziert gestaltete Gebäudeecken und dunkle Lungsteineinfassungen an den Fenstern gegliedert. Das Gebäude ist zusammen mit der alten, durchgängig erhaltenen Hofpflasterung und der voluminösen Bruchsteinscheune im Osten aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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