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Traufseitig zur Straße stehendes Fachwerkdoppelhaus mit aufwändig gestalteter Giebelseite nach Norden. Das Ende des 17. Jahrhunderts errichtete, im Erdgeschoss massiv erneuerte Wohnhaus, dessen hinterer Teil (Nr. 30) ursprünglich als Unterkunft für durchreisende Handwerker diente, hat plastisch hervorgehobene Quergebälke mit profilierten Schwellen, gerundeten bzw. mit Perlschnüren belegten Füllhölzern sowie weit ausgreifende, gebogene Streben mit beschnitzten Kopfwinkelhölzern an den Eckständern. Diese sind mit Schuppen, schrägen Bändern und Spiralen geschmückt. Weitere wichtige Zierelemente sind genaste Kurzstreben und mit je zwei Rosetten geschmückte Brettfüllungen im Giebel, die die Symmetrie der Giebelseite betonen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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