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Die südlich des Herrngartens über die Lumda geführte Furt, die den Burgbereich mit der auf der anderen Flussseite gelegenen Burgmühle und dem Marktplatz weiter westlich verbindet, besteht aus grobem Natursteinpflaster, das aus unterschiedlich großen, verschiedenformatigen Quadern gefügt ist. Bemerkenswert sind die aus Reihen kleinerer Steine gebildeten Seiteneinfassungen und die diagonal geführten Streifen, die eine bessere Griffigkeit bewirken sollen. Als seltenes Beispiel einer historischen Steinfurt ist die Anlage aus geschichtlichen und technischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |