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Großvolumiges, eingeschossiges, in historisierenden Formen errichtetes Fachwerkwohnhaus auf unregelmäßigem Grundriss. Der zur Straße hin traufständige Gebäudeteil, der mit einem Teilwalmdach abgeschlossen ist, wird nach hinten durch einen schmaleren Gebäudeteil, dessen Firstrichtung um 90° gedreht ist, verlängert. Das Fachwerk wird bestimmt durch Andreaskreuze neben und in den Brüstungsfeldern der im Erdgeschoss zu Vierergruppen gereihten Fenster sowie durch geschwungene Streben und Winkelhölzer in den Brüstungsfeldern des Giebels. Einschließlich der Einfriedung ist das außergewöhnlich gestaltete Gebäude Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |