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Giebelständiges dreizoniges Fachwerkwohnhaus auf gequadertem Sockel. Das an der Giebelseite verkleidete bzw. im Erdgeschoss verputzte Gebäude lässt auf der zum Hof ausgerichteten Traufseite regelmäßiges Fachwerk erkennen, das durch "Mannfiguren" mit geraden Streben, Gegenstreben und Halsriegeln geprägt ist. Neben dem hoch gelegenen Eingang ist unter dem querformatigen Fenster eine Inschrift im Putz ausgespart. Sie lautet: "ANNO 1730 DEN 26 TAG APRIL IST/ DIESES HAVS VON JOHANNES BECKERN VND ANNA/ CATH s. HAVSF ERBAVT w. VND STEHT IN GOTTES HAND/ GOTT BEWAR ES FVR FEVR VND FVR BRAND." Zusammen mit der in der Tiefe der Hofanlage stehenden Scheune, die auf der Vorderseite ebenfalls Fachwerk der Erbauungszeit wahrt, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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