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Das an der Einmündung der Kirchstraße, der früheren Judengasse, in erhöhter Position gelegene, dreizonige Fachwerkgebäude, das nach Westen wegen des Geländeabfalls von einem hohen Lungsteinsockel unterfangen ist, entstand 1843, nachdem das ältere Rathaus bereits 1830 abgerissen worden war, zunächst als Schulhaus. Der traufseitig mit einem breiten Treppenvorbau versehene, zweigeschossige Bau, der erst nach dem Schulhausneubau an der Marburger Straße um 1902/3 als Rathaus genutzt wurde, besteht aus einfachem Fachwerk mit geschosshohen Schrägstreben und traufseitig beschnitztem Rähm und wahrte bis vor Kurzem an der zur Kirchstraße orientierten Giebelseite eine hölzerne Einfahrt mit gepflasterter Zufahrt, die seine Nutzung als Feuerwehrhaus erkennen ließ, zwischenzeitlich jedoch durch ein geschlossenes Fenster ersetzt wurde. Der für den Ort bedeutende Bau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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