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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das im Jahr 1764 gemeinsam von den Gemeinden Londorf, Allertshausen, Climbach und Kesselbach errichtete
Schulhaus, ein heute verputzter Fachwerkbau mit niedrigem Sockel und Schofpwalmgiebel, ist mit seiner Giebelseite
auf die vom Kirchhoftor ausgehende Achse der Freigasse ausgerichtet. Als ortsgeschichtlich wichtiges Gebäude,
dessen einfaches Fachwerk, wie an der bauzeitlichen Position der Fenster und auf älteren Fotos zu erkennen, gewahrt sein dürfte, ist das Gebäude aus städtebaulichen
und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |