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Südliches der an einem Seitenarm der Freigasse nördlich des Kirchhofes gelegenen, weit aus der Straßenflucht zurück springenden, unter einem Dach zusammengefassten Dreiergruppe schmaler Fachwerkhäuser.
Das Gebäude wird von drei eng zusammen stehenden Fenstern im Obergeschoss, die von zwei nahezu geschosshohen Streben mit Kopfbändern gerahmt sind, geprägt. Aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |