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Mittleres der drei weit nach hinten springenden, unter einem Dach gefassten kleinen Fachwerkhäuser nördlich des Kirchhofes. Das Gebäude lässt ein einfaches Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts mit breit gestellten, leicht gebogenen Streben an den Eckständern sowie einem Wandständer erkennen. Es ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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