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Von der Straße zurückgesetzte Hofanlage auf unregelmäßigem Grundriss mit Fachwerkwohnhaus und Wirtschaftsgebäude. Das wohl im 18. Jahrhundert errichtete Wohnhaus, das winklig an die Marburger Straße angrenzt und zu dieser Seite hin einen hohen Sockel aufweist, war ursprünglich ein Doppelhaus mit zwei dicht nebeneinander gelegenen Eingängen. Seine symmetrische Wandgliederung mit Schrägstreben und plastisch ausgeprägten Quergebälken ist insgesamt erhalten, ebenso die des aus der Flucht leicht nach hinten gesetzten Wirtschaftsgebäudes, das Scheune und Stall unter einem Dach vereint. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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