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Stattliches gründerzeitliches Wohnhaus in exponierter Lage Ecke Leestraße. Der zweigeschossige voluminöse Klinker-Putzbau, der durch symmetrisch angeordnete große Flachbogenfenster und umlaufende Gesimse gegliedert wird, hat einen vergiebelten Mittelrisalit und ein hohes, weithin sichtbares Teilwalmdach. Wichtigste Gestaltungselemente sind das reich gegliederte Zierfachwerk im Dachgeschoss und in den Giebeln sowie der seitliche, von einer Veranda mit hölzerner Verdachung abgeschlossene Vorbau. Zusammen mit dem Gartenhäuschen ist das markante Gebäude, in dem zeitweise die Post untergebracht war, Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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