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Schräg gegenüber dem Treppenaufgang zur Kirche liegt das 1845 neu errichtete Pfarrhaus. Das schlichte, zweigeschossige Lungsteingebäude, das durch streng gereihte, hochrechteckige Fenster mit Klappläden charakterisiert wird, steht direkt an der Straße. Zu beiden Seiten setzten Mauerzüge an. Aufgrund seiner Lage zwischen dem Herrngarten und dem Kirchhof hat es über seine ortsgeschichtliche Bedeutung hinaus auch ortsbildprägende Bedeutung und ist daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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