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Exponiert am Fuß des Kirchhofs gelegenes, barockes Fachwerkwohnhaus. Das wohl im 18. Jahrhundert erbaute, traufseitig zur Straße stehende Gebäude, teils verschindelt, teils verputzt, lässt deutliche Vorkragungen an der Trauf- und an den Giebelseiten erkennen. Bedeutend ist das geschweift geführte Mansarddach, das auf der Rückseite abgeschleppt ist. Vom Fachwerk ist nur eine gekehlte, profilierte Schwelle am Westgiebel sichtbar. Der Bau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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