Gießener Straße 50
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Gießen, Stadt und Landkreis
Rabenau
Londorf
  • Gießener Straße 50
Flur: 1
Flurstück: 278/2

Vollständig erhaltenes, traufseitig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts mit einem hohen Mansarddach. Während das über einem gequaderten Sockel ansetzende Untergeschoss verputzt ist, zeigt das Obergeschoss einfach gestaltetes Fachwerk der Erbauungszeit mit geschosshohen Schrägstreben, Brustriegeln und durchgängig profiliertem Quergebälk. Bemerkenswerte Details des an der Giebelseite verschieferten Gebäudes sind die kugelig ausgeformten Firstaufsätze und der über eine kleine Freitreppe zugängliche, in ursprünglicher Form erhaltene Hauseingang. Letzterer wahrt die historischen profilierten Holzlaibungen, ein Oberlicht mit filigran gestalteten hölzernen Initialen "J-F" sowie die zweiteilige Füllungstür mit originalen Beschlägen. Im Rähm ist folgende Inschrift erhalten: "MIT DER HILFE GOTTES WAR DIESER BAU ERBAUET DURCH JOHANNES FAULSTICH UND DESSEN EHE FRAU UTORA EIN GEBORENE DÖRMAIN ... DEN 13TEN APRIL 1821 DER ZIMMERMEISTER WAR DER BAUHERR SELBST AN DEN 12TEN OKTOBER 1820 MEINE BEHAUSUNG DURCH FEUERS FLAM VERNICHTET WORDEN SO STEHET DER NEUE GOTT DEM VATER IN ZUR TREUE" Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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