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Breitgelagertes giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit umlaufendem Geschossüberstand über dem verputzten Erdgeschoss. Das Fachwerk wird von weit geschwungenen Streben bestimmt, die im Obergeschoss an den mit Taustäben beschnitzten Eckständern mit Kopfhölzern versehen sind. Im Giebelfeld reichen die ebenfalls gebogenen, einander zugeneigten Streben bis zum mittigen Wandständer. Die Schwelle des Obergeschosses trägt die folgende Inschrift: „ALLE DENEN DIE MICH KENEN DEM BSCHERT GOTT WAS SIE MIT GONNE. DIS HAUS SIEH IN GOTTES HANT DER WOLS BEWARN VOR SUNDEN UND SCHAND. JOHAN WOLF PEIF HAST ERBAUWT ZWAR IM 1622 DEN ... NOVEMBER ERHABEN WAR" Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Jüdischer Friedhof | |
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