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Südlich des Kirchhofes, am Fuße der Treppenanlage zur Kirche gelegenes, kleines Gebäude aus Bruchsteinmauerwerk. Das im Jahr 1840 errichtete Gebäude ist traufseitig zur Kirchgasse ausgerichtet und markiert mit seiner Giebelseite die Einmündung der Kirchgasse in die Gießener Straße. Der schlichte, an den Gebäudeecken durch eine Eckquaderung sowie durch die in Lungstein gefassten Fenster- und Türöffnungen gegliederte Bau ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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