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Das traufseitig zur Kirchgasse liegende Fachwerkwohnhaus befindet sich in städtebaulich prägnanter Position an der Ecke zur Gießener Straße. Wichtige Merkmale des verputzten Gebäudes sind der Sockel, das relativ stark vorkragende Obergeschoss, die weit ausgestellten Aufschieblinge des Satteldaches sowie der überbaute Kellerabgang. Die heutige Optik des Gebäudes wird durch die dreiteiligen Fenster mit Klappläden geprägt. Der am traufseitigen Anbau gewahrte, rundbogige Kellereingang enthält im Schlussstein die Datierung "1766". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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