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Das an die Südwestflanke des Kirchhofes angelehnte Fachwerkgebäude, das mit seiner im oberen Teil inzwischen holzverkleideten, weithin sichtbaren Giebelseite einen wichtigen Beitrag zum Straßen- und Ortsbild liefert, hat einen hohen Kellersockel, einen traufseitigen Eingang mit zweiläufiger Freitreppe und wahrt kleinformatige Fenster in weitgehend bauzeitlicher Position. Zusammen mit dem ebenfalls unterkellerten, jüngeren Fachwerkanbau, der zur Freigasse überleitet, ist das Gebäude, in dem bis etwa 1870 eine Brauerei betrieben wurde, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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