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Im hinteren Teil des Grundstücks positioniertes, traufseitig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus auf hohem Lungsteinsockel am stark ansteigenden Aufgang zur Freigasse. Das zur Straße hin vollständig verkleidete Gebäude zeigt auf der Rückseite unregelmäßiges Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit Schrägstreben, Kopfwinkelhölzern und einem profilierten Quergebälk mit gerundeten, teils geschuppten Füllhölzern. Wegen seiner ortsbildprägenden Position und seiner lagebedingten Kleinteiligkeit ist es einschließlich des kleinen, straßenseitigen Fachwerkvorbaus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |