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Gartenhaus der Familie Nordeck zur Rabenau. Das quadratische Gebäude, das über einem Kellersockel zumindest in Teilen aus Fachwerk besteht, liegt in einem idyllischen Park am Rande eines vom Rawelsborn gespeisten Teiches und ist derzeit vollständig verputzt. Der zweigeschossige Bau ist allseitig mit großformatigen Fenstern ausgestattet, die im Erdgeschoss eine bzw. zwei Achsen, im Obergeschoss jeweils drei Achsen bilden. Eine Freitreppe mit hölzernem Geländer erschließt das Gebäude auf der Teichseite. Sein weit vorstehendes Pyramidaldach überdeckt einen umlaufenden Holzbalkon im Obergeschoss, der durch Holzstützen abgesichert ist. Das außergewöhnliche Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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