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Im Gewölbekeller eines Nebengebäudes des Hofes Bruderstraße 15 vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts eingerichtetes kleines Tauchbecken; es soll bis 1920 in ritueller Benutzung gewesen sein. Das zugehörige Anwesen war einst auch in jüdischem Besitz. Als seltenes Beispiel jüdischen Brauchtums ist das Tauchbecken erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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