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Stattliches zweigeschossiges Fachwerkgebäude des späten 19. Jahrhunderts an der Ecke zur Friedenstraße. Bei der ehemaligen Gaststätte ("Deutsches Haus") handelt es sich um ein traufseitig zur Straße ausgerichtetes, symmetrisch gegliedertes Gebäude mit gequadertem Sockel und verschieferten Giebelseiten. Bemerkenswert sind der in der Gebäudemitte liegende, etwas erhöhte Eingang mit Oberlicht, das ebenfalls in der Mitte angebrachte Zwerchhaus und das aus schlanken Hölzern bestehende, dicht gefügte Fachwerk mit zweifachen Horizontalgebälken und asymmetrischen Strebefiguren. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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