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Gießen, Stadt und Landkreis
Rabenau
Londorf
  • Anlagen
Privatfriedhof der Familie Nordeck zur Rabenau
Flur: 1
Flurstück: 717, 719

Direkt an der Gemarkungsgrenze zum Ortsteil Kesselbach liegt in einer Lumdaschleife am Ende eines Parkes, der sich entlang des Flusses nach Südosten erstreckt, der Familienfriedhof der Familie von Nordeck zur Rabenau. Mittelpunkt der kleinen Anlage, die ihren Standort auf einer leicht erhöhten Terrasse hat, ist das Mausoleum, die so genannte Gruft. Sie ist in den Hang integriert, besteht aus gequadertem Lungsteinmauerwerk und hat eine klassizistische, symmetrisch gestaltete Fassade. Ihr als Pfeilerädikula gestaltetes Portal ist über der gewändeten Eisentür mit „1846" datiert. Zur Anlage gehören mehrere Grabplatten der Familie von Nordeck zur Rabenau, die unter einem steinernen Kreuz links der Gruft angeordnet sind sowie ein auf die Achse des Grufteingangs ausgerichteter, nur teilweise erhaltener Grabstein mit der Inschrift: „HIER RUHET FRIEDRICH CARL VON NORDECK/ ZUR RABENAU, FÜRSTLICH HESSEN DARMSTAED/ TISCHER OBEREINNAHMER GEBOHREN DEN/ 18 TEN MAY 1757, GESTORBEN DEN 12 TEN NOVEMB/ 1801 UND SEINE 2 TE TOCHTER CAROLINA/ GEBOHREN DEN 22 TEN MAY 1797 GESTORBEN/ DEN 8 TEN FEBR. 1802." Der Friedhof ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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