Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der kleine Privatfriedhof liegt direkt am Waldrand, westlich eines nach Allertshausen führenden Weges, ca. 1 1/2 km südlich des Ortsrandes von Londorf. Er umfasst ein ungefähr 8 m breites und 12 m tiefes Areal, das von einer hohen Mauer, die dem Geländeverlauf angepasst ist, eingefasst wird. Drei von ehemals sechs in die Mauer eingelassenen Grabplatten sind noch erhalten. Sie verweisen auf die letzten Angehörigen des Hauses Odenhausen, Wilhelmine Freifrau Röder von Diersburg, eine geborene Freiin von Nordeck zur Rabenau, die 1945 starb, auf ihren Ehemann Adolf Friedrich Freiherr Röder von Diersburg, der 1920 starb, und auf deren 1956 verstorbenen Sohn, Karl Freiherr Röder von Diersburg. Der Friedhof ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |