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Etwa 1 km vom nördlichen Ortsrand gelegen, zeigt der glatt verputzte Stolleneingang eine dem Klassizismus entlehnte, historisierende Gestaltung. Charakteristische Merkmale sind die steil ansteigenden seitlichen Wangen, der durch horizontale Gesimse gestaltete Abschluss und das von Quaderwerk gerahmte Rundbogenportal. Das durch die Inschrift „1903 WASSERWERK LONDORF 1903" bezeichnete Bauwerk ist aus technischen, künstlerischen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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