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Gesamtanlage historischer Ortskern
Appenborner Weg 1-9, 2-6
Hauptstraße 1-7
Hofackerweg 1, 2-4
Kirchstraße 1, 2-4
Unterdorf 4-6, 18-22
Die Gesamtanlage umfasst den alten, locker und unregelmäßig bebauten Dorfkern östlich der Lumda. Unterhalb des isoliert am Nordrand gelegenen Kirchhofes und den Hofanlagen am östlichen Ortsrand bestimmen relativ große Hofanlagen mit giebelständigen, teilweise voluminösen Fachwerkwohnhäusern und rückwärtig die Höfe abschließenden Scheunen das Ortsbild. Sie sind weitgehend unverändert erhalten und vermitteln einen Gesamteindruck des historischen Ortsbildes des 18. und 19. Jahrhunderts. Die Bebauung in den genannten Straßenabschnitten ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |