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Zweizoniges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des späten 17. oder frühen 18. Jahrhunderts. Der von einem niedrigen gequaderten Sockel unterfangene Bau zeigt an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk aus dicht gefügten, starken Hölzern. Profilierte, gefaste Schwellen mit gleichmäßig gereihten Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern bilden die plastisch hervorgehobenen Quergebälkszonen am Übergang zum Obergeschoss, zum Giebel und im oberen Abschnitt des Giebels. Weit ausgestellte Streben mit Kopfwinkelhölzern finden sich als Mittelmotiv im Giebel, in der Mitte der Traufseite und an den Ecken. Die Eckständer sind auf den Kanten als Viertelsäulen ausgearbeitet, die mit Schuppenwerk und schrägen Perlschnüren verziert sind. Das voluminöse Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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