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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf flachem, gequadertem Sockel. Das Fachwerkgefüge der Giebelseite ist symmetrisch aufgebaut und von leicht gebogenen, geschosshohen Streben, Kopfwinkelhölzern an den Eckständern der Obergeschosse und Kurzstreben im Giebel geprägt. Die Traufseiten zeigen weit ausgestellte, nach oben gebogene Streben an den Eckständern und einem Bundständer. Das vermutlich im ausgehenden 17. Jahrhundert errichtete Gebäude mit umlaufendem Geschossüberstand ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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