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Gesamtanlage historischer Ortskern
An der Kirche 2-8
Homberger Straße 13-17, 14-18
Steineckerweg 1-11, 4-18, 26-28, 34-36, 40
Der historische Ortskern Rüddingshausens entstand in seiner heutigen Gestalt erst um 1700. Kennzeichnend für das gesamte Ortsbild ist eine lockere, unregelmäßige Bebauung, die sich dem hügeligen Gelände anpasst. Die durchweg nach 1700 entstandenen Häuser stehen dabei nicht in geschlossener Front, sondern meist einzeln oder in kleineren Gruppen, oft auch zurückgesetzt von der Straße, so dass sich straßenräumliche Versprünge bilden.
Der ältere, westliche Teil des Dorfes, das so genannte Unterdorf, besteht aus der von Nordosten kommenden Homberger Straße, der eigentlichen Hauptachse, die im Dorfkern zweifach ihre Richtung ändert, und dem weiter südwestlich gelegenen Kirchhof, der im Norden und Westen vom Steinecker Weg, im Osten von der Straße An der Kirche (früher Kirchgasse) eingefasst wird. Die genannten Bereiche sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |