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Gesamtanlage Zum Alten Born
Zum Alten Born 15-25, 26-34
Die insbesondere geschichtlich und städtebaulich interessante Gesamtanlage umfasst unterschiedlich geschnittene Hofanlagen des 18. und 19. Jahrhunderts. Aufgrund der unterschiedlich großen, asymmetrisch geschnittenen Parzellen ergibt sich eine nicht einheitlich am Verlauf der Straße ausgerichtete, zueinander verspringende Gebäudestellung, die die gewachsene Struktur der Bebauung besonders deutlich hervorhebt. Der genannte Abschnitt der Straße Zum Alten Born ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |