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Die 1768 anstelle eines mittelalterlichen Vorgängerbaus, einer Filialkirche von Londorf, errichtete Kirche steht leicht erhöht in der Dorfmitte in ihrem mauerumzogenen, allseitig von Straßen eingefassten Kirchhof. Der ungefähr geostete Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss, dessen Entwurf Landbaumeister Müller zugeschrieben wird, besteht aus Basaltbruchstein, der zur Zeit verputzt ist, während alle gliedernden Teile wie Sockel, Eckquader und Rahmungen der Türen und Fenster aus rotem Sandstein gefertigt sind. Markant ist die Wirkung des hohen verschieferten Satteldaches, das auf der Westseite mit einem zweigeschossigen, unten vier-, oben achteckigen Dachreiter mit Welscher Haube abschließt. Wichtige Gestaltungselemente des Außenbaus sind die schlanken Stichbogenfenster mit Schlusssteinen und die beiden aufwändig gerahmten Portale mit flankierenden Pilastern und spätbarocker Ornamentik, die durch ihre Inschriften besonders hohen dokumentarischen Wert besitzen. So trägt das Südportal die Jahreszahl 1768 und die Sturzsteininschrift: „TRETT HER UND FALT AUF EURE KNIE VOR GOTTE MAJESTÄT ALHIE/ ES IST SEIN HEILIGTHUM UND HAUS WER SÜNDE LIEBT GEHÖRT HINAUS", WÄHREND DAS WESTPORTAL IM STURZ FOLGENDE NAMEN AUFFÜHRT: „HERR JACOB SOLL/ GERICHTSSCHÖFFE/ HEINRICH SEIM/ BAUMEISTER; JOHA SCHWEINSGUT/ KASPER KLEIN/ MAURER U./ STEINHAUER/ MEISTER; HERR JACOB DIETZ/ GERICHTSSCHÖFFE/ JOHANNES DEUCKEN/ BAUMEISTER". Das insgesamt weitgehend original erhaltene Innere besticht zunächst durch den als Himmel ausgemalten Deckenspiegel, der, von einem Wolkenkranz umschlossen, Sonne, Mond und Sterne, Engelsköpfchen und über dem Altar das Christuszeichen IHS erkennen lässt, sowie durch die über den Stichbögen der Fenster aufgemalten alttestamentarischen Figuren, die teilweise benannt sind. Weitere wichtige Details sind die dreiseitigen Emporen, deren Brüstungen mit 21 Bildern aus dem Alten und Neuen Testament bemalt sind, die siebenteilige Orgel von 1804 und das hölzerne Altarkruzifix aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Kirche ist einschließlich des Kirchhofes und seiner Umfassungsmauer Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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