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Das zweigeschossige, im Untergeschoss verputzte Fachwerkwohnhaus besteht aus zwei Gebäudeteilen und steht etwas abgesetzt vom Straßenverlauf in steilem Winkel auf einem asymmetrischen Hof. Das Fachwerkgefüge des linksseitigen Wohnteils ist von weit gestellten Streben mit Kopfwinkelhölzern und gegenläufigen Fußstreben geprägt. Der rechtsseitige Stall- und Scheunenteil verfügt über ein auskragendes Obergeschoss mit herausragenden Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern sowie weit ausgestellten Streben mit Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern über dem Scheunentor. Das im frühen 18. Jahrhundert, möglicherweise auch früher errichtete Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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