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Angewinkelt zur Straßenflucht stehendes Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Das traufseitig ausgerichtete, zweizonige Gebäude zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge aus stark dimensionierten Hölzern mit profilierter Schwelle, Füllhölzern und profiliertem Rähmholz. Das Erdgeschoss ist durch geschosshohe Schrägstreben geprägt, das Obergeschoss durch flache, leicht gebogene Streben, die in die Eckständer einbinden und mit Halsriegeln und Kopfwinkelhölzern versehen sind. Das aufgrund seiner Lage für das Straßenbild besonders wichtige Haus wahrt in der linken Haushälfte eine erhaltenswerte Haustür mit Oberlicht aus dem 19. Jahrhundert und in der rechten Haushälfte paarweise angeordnete Fenster. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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