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Von der Straße zurückgesetztes, traufständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das an der Giebelseite verkleidete, zweizonige Gebäude ist auf einem gequaderten Sockel errichtet, der den Geländeanstieg ausgleicht. Das regelmäßige Fachwerkgefüge wird wesentlich durch die geraden Streben an Eck- und Bundständern des Obergeschosses geprägt, die mit Kopfwinkelhölzern ausgestattet sind und mittig eine „Mannfigur" bilden. Das Gebäude ist zusammen mit der giebelseitig zur Straße hin orientierten Fachwerkscheune aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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