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Dreizoniges giebelständiges Fachwerkwohnhaus, ehemals mit hinten liegendem Scheunenteil. Das auf einem hohen Sockel errichtete Gebäude ist im Erdgeschoss verputzt, in Ober- und Dachgeschoss verkleidet. Aus den kleinformatigen, in bauzeitlicher Position erhaltenen Fenstern, dem relativ steil geneigten Satteldach und den sich abzeichnenden Geschossüberständen kann auf den weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges geschlossen werden. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |