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Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts in straßenbildprägender Eckposition gegenüber der Einmündung des Steinecker Weges in die Straße An der Kirche. Von der Straßenflucht zurückgesetzt, zeigt das ursprünglich zweizonige, später um eine Zone erweiterte Gebäude in beiden Geschossen stark dimensioniertes Fachwerk der Erbauungszeit. Außer den weit ausgestellten Streben mit Kopfwinkelhölzern, die in Erd- und Obergeschoss traufseitig je eine "Mannfigur" bilden, ist das aus einer profilierten Schwelle, den regelmäßig gesetzten Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern bestehende Quergebälk erwähnenswert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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