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An einem kurzen Seitenarm der Homberger Straße gelegenes, traufständiges Doppelwohnhaus auf hohem Sockel. Die mittig nebeneinander liegenden Eingänge des verputzten Erdgeschosses werden von einer zweiläufigen Freitreppe erschlossen. Der inzwischen im Obergeschoss verkleidete Gebäudeteil Nr. 23 verfügt über starke Fachwerkhölzer mit geschwungenen Streben und Kopfwinkelhölzern. Vermutlich baugleich wurde auch der Gebäudeteil Nr. 21 errichtet, die Konstruktion ist jedoch von aufgesetzten Brettern verdeckt, die Fachwerk imitieren. Das Doppelhaus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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