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Das an einer Verzweigung der Homberger Straße gelegene Fachwerkwohnhaus ist an der Giebelseite vollständig verschindelt. Über einem hohen Bruchsteinsockel und einem verputzten Erdgeschoss erhebt sich das im 17. oder 18. Jahrhundert entstandene Obergeschoss mit einer profilierten Schwelle, gerundeten Füllhölzern zwischen den Balkenköpfen und gebogenen, weit gestellten Streben mit Kopfwinkelhölzern, die mittig zu einer „Mannfigur" zusammengeführt sind. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |