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Doppeltes Einhaus mit zwei Wohn- und zwei Scheunenteilen in straßenbildprägender Eckposition. Das mit einem hohen, abgestuften Sockel ausgestattete Fachwerkgebäude ist teilweise freigelegt, teilweise verschindelt. Rein konstruktives Fachwerk zeigt sowohl der Ostteil als auch die nördliche Traufseite. Das noch nicht in Rähmbauweise errichtete Gebäude zeigt durchlaufende Eckständer und eine unregelmäßig angeordnete Riegelreihe. Das Dachgeschoss wurde vermutlich im 19. Jahrhundert verändert. Das ungewöhnliche Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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