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Der kleine, aus Bruchsteinmauerwerk bestehende Rechteckbau, der von einem vorkragenden Satteldach abgeschlossen wird, steht exponiert an der Südseite des Kirchhofes, in dessen Mauern er integriert ist. Einziger Schmuck des Gebäudes, das wohl im frühen 19. Jahrhundert errichtet wurde, sind die Lungsteinquaderung der Kanten und die flach reliefierten Laibungen, die sowohl an den beiden Fenstern, als auch am nach Osten orientierten Eingang zu beobachten sind. Der ortsgeschichtlich wichtige Gemeinschaftsbau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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