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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts auf gequadertem Sockel. Die Giebelseite des Gebäudes, das im 19. Jahrhundert im Dachbereich erneuert wurde, ist verschindelt, während die zum Hof gelegene Traufseite das ursprüngliche Fachwerk erkennen lässt. Gerade Streben mit Gegenstreben und Halsriegeln, die mittig zu einer „Mannfigur" gefügt sind, sowie eine geschweift geführte Raute gliedern das Obergeschoss, während das Untergeschoss mit seiner hoch gelegenen, über eine dreistufige Treppe erschlossenen Eingangstür einfache, geschosshohe Schrägstreben aufweist. Einschließlich der ebenfalls in Fachwerk erstellten Wirtschaftsgebäude ist der gegenüber dem Kirchhof gelegene, zur Straße hin geöffnete Dreiseithof aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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