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Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das giebelständig zur Straße ausgerichtete Gebäude weist sowohl auf der Vorderseite, als auch auf den Traufseiten regelmäßiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk der Erbauungszeit auf. Das qualitätvolle, dicht gefügte, aus starken Hölzern bestehende Fachwerk ist durch profilierte Schwellen, gerundete Füllhölzer und vor allem durch interessante Strebe- und Mannfiguren, die oben und unten mit Gegenstreben versehen sind, charakterisiert. Aufgrund seiner exponierten Lage am östlichen Rand der alten Dorfbebauung ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |