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Aus der Straßenflucht zurückgesetztes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit sekundär angesetzter Scheune an der Ecke zur Odenhäuser Straße. Der Eingang mit bauzeitlicher Rahmenfüllungstür wird von einer Freitreppe mit filigranem, schmiedeeisernem Geländer erschlossen. Das Fachwerkgefüge des Obergeschosses mit weit gespreizten Streben, die mit Kopfbändern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern versehen sind und mittig eine "Mannfigur" bilden, deuten auf eine Bauzeit im 18. Jahrhundert hin. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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